Geld vom Staat

Geld vom Staat

Sie überlegen sich, wie Sie am besten Ihr Geld anlegen, damit es sich optimal verzinst. Dies sollten Sie vor allem vor dem Hintergrund "Geld vom Staat" überlegen. Oftmals werden Anlagen, die Sie tätigen, vom Staat prämiert. Diese Prämien sind teilweise vom Zinssatz ein vielfaches höher als die gewöhnliche bankübliche Verzinsung.

Im Weiteren werden Ihnen mehrere Möglichkeiten erläutert, welche staatlichen Prämien Sie als Arbeitnehmer beantragen können. Sie haben mehrere Möglichkeiten, Geld vom Staat zu erhalten.

Eine sehr bekannte Form ist die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen, auch VL genannt. Sie weisen Ihren Arbeitgeber an, direkt einen gewissen Betrag auf ein speziell dafür eingerichtetes Sparkonto zu überweisen. Dies kann ein Bausparvertrag sein oder ein Fondssparplan. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihrer Anweisung Folge zu leisten. Sie sollten sich im individuellen Beratungsgespräch darüber klar werden, welche Risikoneigung Sie haben. Danach können Sie die Anlageform wählen.

Die Prämie, die Sie für VL erhalten, heißt Arbeitnehmersparzulage. Sie ist an Einkommensgrenzen gebunden und beträgt 9% im Bausparen und 20% im Fondssparen. Dabei werden maximal 470 EUR, bzw. 400 EUR pro Jahr und pro steuerpflichtige Person gefördert.

Sollten Sie sich für Bausparen entscheiden, können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie vom Staat beantragen. Diese unterliegt ebenfalls einer Einkommensgrenze. Der Prämiensatz beträgt 8,8% auf maximal 512 EUR pro Jahr pro Person.

Wenn Sie jährlich mindestens 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommes des Vorjahres auf speziell geförderte Konten überweisen lassen, schenkt Ihnen der Staat eine Prämie von 154 EUR pro Jahr. Dies ist die sogenannte Riester-Rente. Sie dient zur Füllung der Rentenlücke im Altern und wurde 2002 eingeführt. Wenn Sie im Jahr des Vertragsabschlusses unter 25 waren, erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 200 EUR einmalig. Dies ist besonders für Lehranfänger interessant, da diese im Regelfall über kein sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen verfügen und für die volle staatliche Prämie lediglich 60 EUR bezahlen müssen. Kinder steigern die Prämie nochmals. Für alle ab 2008 geborenen Kinder erhalten Sie 300 EUR pro Jahr. Für alle vor 2008 geborenen Kinder erhalten Sie 185 EUR. Des Weiteren können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung die Aufwendungen für den Riester-Vertrag geltend machen.